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Aktuelles

Mengenerhebung „fluorhaltige Schaummittel“

Erstellt von BR d.V. Michael Jost am 25.04.2024

Seit 2020 gilt gemäß der EU-Verordnung 2019/1021 ein EU-weites Verbot von PFOA (Perfluoroktan-Säure), welches für die Brandbekämpfung ohne Löschwasserrückhaltung mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Die Feuerwehr betrifft dieses Verbot, weil manche Schaummittel PFOA enthalten. Quelle: ÖBFV

Im Rahmen einer Datenerfassung bitten wir alle steirischen Feuerwehren, die Bestände folgender fluorhaltiger Schaummittel bis zum 20.5.2024 online zu melden. Ziel ist ein Mengengerüst für eine koordinierte Entsorgung zu erhalten. Bitte um Mengenangaben der Feuerwehr über:

  • Fluorhaltige Schaummittel (z. B. AFFF, AFFF-AR, "Light-Water" usw.)
  • Schaummittelbestände ohne Datenblatt (unbekannte Zusammensetzung)
  • Sonstige fluorhaltige Schaummittel

Nicht zu melden sind:

  • Mehrbereichsschaummittel (MB-15, Sthamex F-15)
  • Class-A-Schaummittel (z.B.: Sthamex-Class A

So melden Sie Ihre Bestände: Falls keine der genannten Schaummittelarten vorhanden sind, geben Sie bitte „0“ als Menge an. Ihre Eingaben helfen uns, ein Mengengerüst der Bestände in der Steiermark zu erhalten. Bitte auch Leermeldungen abgeben.

Kontakt bei Rückfragen: Sollten Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen die Abteilung Technik des Landesfeuerwehrverbands Steiermark gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter umfrage@lfv.steiermark.at.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit und die zeitnahe Übermittlung der Daten.

Link zur Umfrage