Aktuelles
Vorgehensweise bei der Zulassung von Feuerwehrfahrzeugen
Erstellt von HBI Hannes Mayerl am 10.02.2007
KFZ - Versicherung
Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie über die Vorgehensweise bei der Zulassung von Feuerwehrfahrzeugen.
Für die Anmeldung erhalten Sie von den Herstellerfirmen ein Prüfgutachten, erstellt vom Amt der Landesregierung . Mit diesem Formular können Sie gemeinsam mit der Kaufvereinbarung bei den UNIQA Bezirksbüros ihr Feuerwehrfahrzeug anmelden. Diese Zulassung ist aber aufgrund des Prüfgutachtens für 18 Monate befristet.
Was ist nun zu machen: Sie erhalten nach einigen Wochen von der Landesregierung direkt (oder von der Herstellerfirma des Fahrzeuges/Fahrzeugaufbaues indirekt) den originalen Einzellgenehmigungsbescheid (entspricht dem Typenschein bei Serienfahrzeugen). Sie müssen mit diesem Einzellgenehmigungsbescheid zur UNIQA gehen und die Befristung löschen lassen. Dabei werden Sie als Besitzer des Fahrzeuges in den Einzellgenehmigungsbescheid eingetragen und die Befristung wird dabei wie gesagt gelöscht.
Vor Ablauf der 18 Monatsfrist sollten Sie vom Versicherungsverband Österreichs eine Urgenz bekommen, die Sie auf den Fristablauf aufmerksam macht. Sollte Sie die Frist von 18 Monaten übersehen, erhalten Sie von der Bezirkshauptmannschaft einen Bescheid das Fahrzeug neu anzumelden. Dies kostet allerdings erneut € 167,75.- (Wichtig dabei, bereits verwendete Kennzeichen werden vernichtet und Ihrem Feuerwehrfahrzeug wird eine neue Kennzeichengarnitur zugewiesen)
Zur Wiederanmeldung des Fahrzeuges ist daher die Vorlage eines „Pickerlgutachtens“ (Gutachten gemäß §57a Abs.4 KFG 1967 zwingend vorgeschrieben und wird in Kopie in den Zulassungsakt genommen) erforderlich. Wenn sie dieser Aufforderung nicht binnen der vorgeschriebenen Frist nachkommen werden die Kenzeichen von der Polizei eingezogen. Resümee: Achten sie bitte darauf, wenn Sie den original Einzellgenehmigungsbescheid erhalten, dass die entsprechenden Eintragungen und Änderungen sofort beantragen. Diese Änderung ist gebührenfrei und wird in allen UNIQA Bezirksbüros gemacht.
HBI Hannes Mayerl