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Informationen zur Haftpflichtversicherung

Erstellt von HBI Hannes Mayerl am 10.02.2007

Haftpflichtversicherung ein „Muss“ für jede steirische Feuerwehr!

Wozu brauchen wir eigentlich eine Haftpflichtversicherung, ist oft eine an mich gestellte Frage. Im Rahmen unserer umfassenden Leistungen bei Einsätzen, Übungen und sonstigen Tätigkeiten kommt es immer wieder zu Beschädigungen von Eigentum unbeteiligter Personen. Um diese Schadenersatzansprüche welche in solchen Fällen an die Feuerwehren gestellt werden zu befriedigen bzw. ungerechtfertigte Forderungen abwehren zu können hat der Landesfeuerwehrverband eine umfangreiche Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Wer ist nun Haftpflichtversichert? – Alle Feuerwehrmitglieder sowie im Auftrag der Feuerwehr tätige Personen (z.Bsp.: Angehörige, welche bei Festen helfen)

Welche Funktion hat diese Versicherung?
Haftpflichtfunktion: Die Feuerwehren haften grundsätzlich für einen von ihnen verschuldeten Sach-Vermögens- oder Personenschaden. Hierfür ist eine Versicherungssumme von € 5,087 Mio. vorgesehen wobei bei jedem Versicherungsfall ein Selbstbehalt von € 218.- zum tragen kommt.
Rechtsschutzfunktion: Es kann mitunter vorkommen, Feuerwehrkameraden bei Gericht in Strafverfahren, bei Streitigkeiten mit dem Sozialversicherer oder bei Zahlungsverzug von Verursachern, verteidigen zu müssen. In solchen Fällen leistet unsere Versicherung Rechtsbeistand welcher ansonsten privat zu bezahlen wäre.

Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass nach einem erfolgten Alarm, die Fahrt mit dem Privat PKW zum Feuerwehrhaus versichert ist. Für diese Wegstrecke besteht eine Kaskodeckung bei einem Unfall.
Hierbei sind aber einige Dinge unbedingt zu beachten:
Es ist unverzüglich die Polizei für eine Unfallaufnahme zu verständigen. Sollte es keinen Polizeibericht geben, lehnt die Versicherung den Schaden kategorisch ab. Weiters ist es von Vorteil, wenn Fotos vom Unfallfahrzeug und von der Unfallstelle, sowie ein Einsatzbericht der Schadensmeldung beigefügt werden.

Ein nicht unwesentlicher Punkt in den Sondervereinbarungen ist auch die Veranstaltungshaftpflicht. Feuerwehren welche für ihre Feste zusätzliche Versicherungen abschließen brauchen dies nicht zu tun, denn es ist im Vertrag eine Veranstalterhaftpflicht eingeschlossen.

Deckung findet in diesem Vertrag auch, wenn eine Feuerwehr im Rahmen einer Fahrzeugbergung (vorausgesetzt es ist Gefahr im Verzug) dem Unfallfahrzeug weitere Schäden zufügt. Für solche Einsätze wurde bereits vor längeren ein Formular welches vom Lenker zu unterzeichnen ist aufgelegt. Wir empfehlen dringlich, dieses Formular vor dem Einsatz mit dem Unfalllenker auszufüllen und von diesem auch unterschreiben zu lassen.

Ein weiteres Thema betrifft Schäden, die bei Übungen in Firmen, Krankenanstalten usw. verursacht werden. Werden solche Schäden durch das Verschulden von Feuerwehrkameraden verursacht, so übernimmt der Versicherer die Haftung sowie in der Folge die Bezahlung der Schadenssumme. Das gleiche Regulativ gilt selbstverständlich auch für alle Einsatztätigkeiten.

Um unseren Feuerwehren eine reibungslose und rasche Schadensabwicklung garantieren zu können ersuchen wir alle Schriftstücke wie Schadensmeldung, Polizeiberichte, Einsatzberichte, Fotos und Sachverhaltsdarstellungen fristgerecht und vollständig an den Landesfeuerwehrverband zu senden. 

HBI Hannes Mayerl