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"Wischi-Waschi" Gesetz verabschiedet

Erstellt von ABI d.V. Michael Jost am 22.11.2007

In Zukunft kann die Adaptierung des Brandschutzes an bestehende Brandschutzstandards in den alten Hochhäusern aus den 50er- und 60er-Jahren nicht mehr erfolgen. Wie es der Landesfeuerwehrkommandant der Steiermark, LBD Albert Kern, treffend formulierte, werden wir wieder in die „Steinzeit des Brandschutzes“ zurück versetzt.

Mit der Abschaffung des § 103 des Steiermärkischen Baugesetzes wurde auch eine Novelle des Feuerpolizeigesetzes als „Wischi-Waschi-Gesetz“, wie es der für den vorbeugenden Brandschutz zuständige Landesfeuerwehrrat Dr. Otto Widetschek bezeichnet, durchgeführt.

In Hinkunft wird man in Hochhäusern, welche vorwiegend Wohnzwecken dienen, zwar Trockensteigleitungen vorschreiben können, welche jedoch nicht dem Stand der Brandschutztechnik entsprechen.

Auch Druckknopfmeldeanlagen und Alarmeinrichtungen können verlangt werden, sollen jedoch nicht zur Feuerwehr durchgeschalten werden. Eine völlig unbefriedigende Lösung. Zwar wird es zwischen Erdgeschoss und dem besonders brandgefährlichen Kellergeschoss Brandschutztüren geben können, aber die Elektroleitungen und Installationsdurchführungen müssen nicht brandschutztechnisch abgeschottet werden, was zu einer gefährlichen Brandausbreitung führen kann.

Die Feuerwehren protestieren vehement gegen eine derartige Verwässerung der Gesetzeslage und werden sich weitere Schritte in Form von Kampfmaßnahmen überlegen. Mit dem letzten Landtagsentschluss stellt sich auch die Frage der Verantwortlichkeit. Denn wer wird für Tote und Verletzte, welche aufgrund der nunmehr verschlechterten Brandschutzmaßnahmen, in Zukunft zu beklagen sein werden, die Verantwortung übernehmen? Die Initiatoren dieses Wischi-Waschi-Gesetzes haben jedenfalls das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Presseaussendung des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark vom 22.11.2007