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Aktuelles

Feuerwehrjugend ab 10 Jahren

Erstellt von Ingrid Lobnig am 06.12.2007

Am 29.11.2007 hat der Landesfeuerwehrausschuss die Richtlinie

"Feuerwehren mit Jugendmitgliedern (Feuerwehrjugend)",

beginnend ab 01.01.2008 beschlossen.

Diese Richtlinie gilt für alle Feuerwehren im Sinne des Landesfeuerwehrgesetzes, welche Jugendliche vor Vollendung ihres 16. Lebensjahres in ihre Mitgliedschaft aufnehmen. Die Mitgliedschaft bei der Feuerwehrjugend kann frühestens nach Vollendung des 10. Lebensjahres beginnen und endet mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Die Richtlinie kann herunter geladen werden und stehen die Ausbildungsziele und -unterlagen für die diversen Altersgruppen im ersten Quartal 2008 zur Verfügung.

Für evtl. Fragen steht der Landesjugend-Beauftragte ABI Peter Mayer oder der Sachbearbeiter im LFV Steiermark gerne zur Verfügung.

Der LFV Steiermark wünscht für die Jugendarbeit viel Erfolg und spricht Allen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernommen haben, Dank und Anerkennung aus.