Aktuelles
Entgeltfortzahlung bei KHD-Einsätzen in NÖ
Erstellt von OBR d LFV Michael Jost am 19.09.2024
Die Steiermärkische Landesregierung hat Anfang Oktober 2019 eine Förderrichtlinie beschlossen, auf Basis derer DienstehmerInnen und ArbeitgeberInnen die Möglichkeit haben, das im Juli dieses Jahres im Nationalrat beschlossene Entgelt für Einsatzkräfte im Rahmen eines Großschadensereignisses zu beantragen.
Um diese Beantragung zu vereinfachen, wurde ein bundeseinheitliches Antragsformular sowie ein bundeseinheitliches Bestätigungsformular für Einsatzorganisationen geschaffen, das ab sofort auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes und des Amtes für Katastrophenschutz und Landesverteidigung zum Download bereit steht.
Um eine unfassende Information zu diesen Formularen bereit zu stellen wurde auch ein Informationsblatt ausgearbeitet, das zum besseren Verständnis alle relevanten Anspruchsvoraussetzungen und die verwendeten Begriffe näher erläutert.
Die gesetzliche Neuregelung ist seit 1. September 2019 in Kraft.
Für etwaige Fragen zu diesem Thema steht der Landesfeuerwehrverband oder Landesfeuerwehrinspektor OBR Ing. Josef PLANK gerne zur Verfügung.
HINWEIS: Der Antrag des Dienstgebers muss in jenem Bundesland abgegeben werden, in dem das Ereignis passiert ist (aktuell beim KHD-Einsatz für Niederösterreich in der Landesregierung in Niederösterreich)
Empfangsstelle:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
Langenlebarner Straße 106
3430 Tulln
Telefon: 02742/9005-13352
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Informationsblatt
Antragsformular
Bestätigungsformular