Aktuelles
Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes
Erstellt von ABI d.V. Michael Jost am 01.12.2006
Bei den technischen Abnahmeprüfungen von Feuerwehrfahrzeugen, die zum Erlangen der zugesagten Förderbeträge verpflichtend vorgeschrieben sind, ist es in letzter Zeit wieder vermehrt zu Problemen durch Überschreitungen der zulässigen Gewichte dieser Fahrzeuge gekommen.
Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass die
Überschreitung des höchst zulässigen Gesamtgewichtes ein
strafrechtlicher Tatbestand ist.
Zu Überschreitungen kommt es, wenn im Vorfeld der Auswahl des Fahrgestelles keine ausreichende oder falsche Gewichtsberechnung durch die betreibende Feuerwehr (z.B. bei Selbstankauf eines MTF) oder durch den jeweiligen Aufbauhersteller durchgeführt wird, aber auch wenn nachträglich zusätzliche Ausrüstungsgegenstände auf Wunsch der Feuerwehren eingebaut werden.
Information des Landesfeuerwehrinspektorates